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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BLECHBEARBEITUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen [Ihr Firmenname], einem in [Land/Region] registrierten Unternehmen mit Sitz in [Firmenadresse] („Lieferant“), und dem Kunden („Kunde“), der Blechbearbeitung, Zerspanung, Beschichtung, Montage und damit verbundene Dienstleistungen (die „Dienstleistungen“) in Auftrag gibt. Mit der Erteilung einer Bestellung, der Auftragsbestätigung oder der Annahme der Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen sowie allen schriftlichen Angeboten, Proforma-Rechnungen oder Auftragsbestätigungen des Lieferanten (zusammen der „Vertrag“) einverstanden.

1. LEISTUNGSUMFANG

1.1 Der Lieferant erbringt Fertigungsleistungen gemäß den von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbarten Spezifikationen, Zeichnungen, Materialien, Mengen und Lieferterminen.
1.2 Der Kunde sichert zu, dass alle dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Konstruktionsdaten, Zeichnungen, CAD-Dateien, technischen Spezifikationen und Muster vollständig, korrekt, rechtmäßig und frei von Rechten Dritter sind. Der Lieferant haftet nicht für Fehler, Mängel oder Verluste, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen.
1.3 Änderungen an Konstruktion, Spezifikationen, Materialien oder Mengen, die der Kunde nach Auftragsbestätigung wünscht, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten und können eine Preisanpassung sowie eine Neuplanung des Liefertermins zur Folge haben. Der Kunde trägt sämtliche Kosten (einschließlich Umrüstungs-, Ausschuss-, Arbeits- und Materialkosten), die durch solche Änderungen entstehen.

2. PREISE & ZAHLUNG

2.1 Alle vom Lieferanten genannten Preise verstehen sich exklusive Einfuhr-/Ausfuhrzölle, Tarife, Steuern (einschließlich Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuer), Zollgebühren, Versand-, Versicherungs- und sonstiger Nebenkosten, die ausschließlich vom Kunden zu tragen sind.
2.2 Zahlungsbedingungen: [z. B. 50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 50 % Restzahlung vor Versand]. Alle Zahlungen erfolgen in [Währung] auf das angegebene Bankkonto des Lieferanten. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher niedriger ist, fällig.
2.3 Der Lieferant behält sich das Recht vor, alle Leistungen ohne Haftung auszusetzen oder zu beenden, wenn der Kunde die Zahlung nicht vertragsgemäß leistet. Sämtliche dem Lieferanten durch die verspätete Zahlung entstandenen Kosten (einschließlich Lagergebühren, Finanzierungskosten und Anwaltskosten) sind vom Kunden zu erstatten.

3. LIEFERUNG & GEFAHRENÜBERGANG

3.1 Der Liefertermin ist eine Schätzung und basiert auf dem rechtzeitigen Eingang aller Informationen, Materialien und Zahlungen des Kunden. Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Unterbrechungen der Lieferkette, Materialengpässe, behördliche Maßnahmen oder die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden verursacht werden.
3.2 Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder der Zerstörung der Produkte geht mit der Übergabe an den Spediteur (FOB [Hafen]) oder mit der Abholung durch den Kunden auf diesen über, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Jegliche Versicherung nach der Lieferung ist vom Kunden auf eigene Kosten abzuschließen.
3.3 Teillieferungen sind zulässig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen und die entsprechenden Zahlungen zu leisten.

4. QUALITÄTSPRÜFUNG

4.1 Die Produkte müssen den vereinbarten Spezifikationen und Branchenstandards (z. B. ISO 9001) entsprechen. Der Lieferant führt vor dem Versand interne Qualitätskontrollen durch.
4.2 Der Kunde kann die Produkte vor dem Versand in den Geschäftsräumen des Lieferanten nach vorheriger schriftlicher Ankündigung von 3 Werktagen prüfen. Qualitätsmängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich und mit detaillierten Nachweisen geltend gemacht werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gelten die Produkte als angenommen.
4.3 Die Haftung des Lieferanten für Qualitätsmängel beschränkt sich nach alleinigem Ermessen des Lieferanten auf die Reparatur, den Austausch der mangelhaften Produkte oder die Rückerstattung des Kaufpreises des mangelhaften Teils. Der Lieferant haftet nicht für indirekte, Folge- oder Sonderschäden (einschließlich entgangenen Gewinns, Ausfallzeiten oder Vertragsstrafen), die aus Qualitätsmängeln entstehen.

5. GEISTIGES EIGENTUM (IP)

5.1 Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum an den bereits bestehenden Konstruktionen, Prozessen, Techniken, Werkzeugen, Vorrichtungen, CAD-Vorlagen und dem technischen Know-how des Lieferanten bleiben ausschließliches Eigentum des Lieferanten.
5.2 Der Kunde behält das Eigentum an allen Originalentwürfen, Zeichnungen, Modellen und Spezifikationen, die dem Lieferanten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde gewährt dem Lieferanten eine beschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung dieses geistigen Eigentums ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden.
5.3 Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden dessen geistiges Eigentum weder reproduzieren, kopieren, modifizieren, offenlegen noch für andere Zwecke (einschließlich Bestellungen Dritter) verwenden.
5.4 Der Kunde sichert zu, dass sein geistiges Eigentum keine Patente, Marken, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzt. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Verlusten, Schäden, Bußgeldern, Anwaltskosten und Haftungsansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit den Designs des Kunden frei.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht-öffentlichen Informationen (einschließlich Entwürfe, Spezifikationen, Preise, Geschäftsdaten, Kundeninformationen und Geschäftsgeheimnisse) für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertrags vertraulich zu behandeln.
6.2 Der Lieferant verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden (sofern vorhanden) in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem California Consumer Privacy Act (CCPA) und anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen unter Einhaltung geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen.
6.3 Der Lieferant darf vertrauliche Informationen des Kunden ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss vorgeschrieben (sofern zulässig, ist der Kunde vorher zu benachrichtigen).

7. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung

7.1 Der Lieferant übernimmt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, insbesondere keine stillschweigenden Gewährleistungen der Handelsüblichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
7.2 Der Lieferant haftet in keinem Fall gegenüber dem Kunden oder Dritten für indirekte, zufällige, Folgeschäden, besondere, Straf- oder Schadensersatzansprüche (einschließlich entgangenen Gewinns, Betriebsunterbrechung, Ausfallzeiten oder Kosten für Ersatzwaren oder -dienstleistungen), die aus oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen entstehen, selbst wenn er auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
7.3 Die Gesamthaftung des Lieferanten für jegliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist auf den vom Kunden gemäß diesem Vertrag gezahlten Gesamtkaufpreis beschränkt.

8. Höhere Gewalt

8.1 Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien, staatliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Unterbrechungen der Lieferkette oder Materialknappheit (zusammen „Höhere Gewalt“).
8.2 Die betroffene Partei hat die andere Partei innerhalb von 5 Tagen nach Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt schriftlich und unter Vorlage entsprechender Nachweise zu benachrichtigen. Die Vertragserfüllung wird für die Dauer des Ereignisses ohne Haftung ausgesetzt. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag ohne Haftung kündigen.

9. KÜNDIGUNG

9.1 Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei eine Bestimmung des Vertrags wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt.
9.2 Der Lieferant kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde zahlungsunfähig oder bankrott wird oder die Zahlung länger als 30 Tage ausbleibt.
9.3 Die Kündigung befreit den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen für vor der Kündigung erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Produkte. Vertraulichkeits-, Schutzrechts- und Haftungsklauseln bleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt gültig.

10. Exportkonformität & Korruptionsbekämpfung

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle in seinem Zuständigkeitsbereich geltenden Exportkontrollgesetze, Sanktionen und Antikorruptionsgesetze (einschließlich FCPA und UK Bribery Act) einzuhalten.
10.2 Der Kunde garantiert, dass er die Produkte nicht für illegale, nicht autorisierte oder verbotene Zwecke verwenden wird und dass er alle Import-/Exportbestimmungen des Bestimmungslandes einhalten wird.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Lieferanten von allen Verlusten, Bußgeldern, Strafen und rechtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen Exportkontroll- oder Antikorruptionsgesetze ergeben.

11. ANWENDBARES RECHT & STREITBEILEGUNG

11.1 Diese Bedingungen und der Vertrag unterliegen den Gesetzen von [Land/Region des Lieferanten] und sind nach diesen auszulegen, ohne Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
11.2 Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden zunächst durch Verhandlungen in gutem Glauben beigelegt. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, wird die Streitigkeit in [Stadt, Land] gemäß der Schiedsordnung der [Schiedsinstitution] einem Schiedsverfahren unterworfen. Der Schiedsspruch ist endgültig und für beide Parteien bindend.
11.3 Der Kunde unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von [Land/Region des Lieferanten] für alle einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsansprüche.

12. Verschiedenes

12.1 Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Zusicherungen in Bezug auf die Dienstleistungen.
12.2 Änderungen oder der Verzicht auf diese Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
12.3 Das Versäumnis des Lieferanten, eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung dar.
12.4 Diese Bedingungen sind auch für die jeweiligen Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger und gesetzlichen Vertreter der Parteien verbindlich.
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